Arbeitsrecht


Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterliegen vielfältigen gesetzlichen und/oder tariflichen Regelungen, die durch eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht übersichtlicher wird.

Darüber hinaus wird die spezifische Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses zumeist vertraglich fixiert. Da sich hier oft existenzielle unterschiedliche Interessengruppen gegenüberstehen, sind arbeitsrechtliche Konflikte meist vorprogrammiert.

Zur Vermeidung einer Auseinandersetzung mit einem Arbeitnehmer, biete ich für Arbeitgeber eine qualifizierte Vertragsgestaltung an, da aus Erfahrung die Verwendung von Mustertexten allein nicht ausreicht, die speziellen Interessen umfassend zu berücksichtigen.

Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhältnis stören regelmäßig den Betriebsablauf und beeinträchtigen das Betriebsklima. Sollten sich solche Probleme erstmalig abzeichnen, dürfte eine anwaltliche Beratung angezeigt sein, damit Probleme abgewandt oder bereits eingetretene Probleme beseitigt werden können.

Bei Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer beratend zur Seite und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht, insbesondere bei Auseinandersetzungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

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Bernd Arnold
Anwalt ist besser