Mietrecht
Das Mietrecht birgt sowohl auf Seiten des Vermieters als auch auf Seiten des Mieters eine Vielzahl von Fragestellungen und juristischen Problemen.
Durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurden die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt, wodurch sich erhebliche Probleme insbesondere in dem Bereich von Schönheitsreparaturen und Betriebskostenabrechnungen ergeben haben.
Störungen in einem Mietverhältnis führen neben den psychischen Belastungen regelmäßig auch zu hohen finanziellen Einbußen auf Seiten der Vertragsparteien. Nachdem der Mietvertrag die entscheidende Grundlage für den Bestand und den weiteren Verlauf des Mietverhältnisses bildet, muss großen Wert auf eine korrekte Abfassung des Mietvertrages gelegt werden, insbesondere muss gewährleistet sein, dass sämtliche Interessen der Vertragsparteien umfassend berücksichtigt werden.
Ich biete daher bereits im Vorfeld eines sich anbahnenden Mietverhältnisses die Beratung der Vertragsparteien an. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter bieten wir die individuelle Erstellung des Mietvertrages an. Dieses kann die Erstellung eines Gesamtvertrages sein oder auch die Überprüfung einzelner Vertragsregelungen in einem bereits existierenden Vertragsmuster.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die frei zugänglichen Vertragsmuster teilweise nicht der neuesten Rechtsprechung angepasst sind und auch ein wirklich juristisch fundierter Vertragstext durch unklare Regelungen oder unbedachtes Ausfüllen zu erheblichen Folgeproblemen führen können. Insbesondere für den Fall, dass Sonderregelungen getroffen werden sollen, die von den üblichen Vertragsmustern überhaupt nicht berücksichtigt werden, beispielsweise die Überlassung einer Einbauküche, Sauna, Swimmingpool etc., müssen Sondervereinbarungen als Anlage zum Mietvertrag geschlossen werden, bei deren Gestaltung die Hinzuziehung eines Fachmannes dringend geboten ist.
Ich profitiere in diesem Zusammenhang über das übliche Aufkommen an mietrechtlichen Mandaten hinaus über die Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein für Trostdorf e.V., für den ich schon seit dem Jahr 2000 als Rechtsberater seiner Mitglieder fungiere. Insofern kann ich für mich reklamieren, dass mir kaum eine mietrechtliche Problemstellung unbekannt ist.
‹‹ zurück